Recht:
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten.

Honorare:
Für eine Sitzung von 55 min. berechne ich ein Honorar von 90 €, für andere Sitzungslängen entsprechend. Dies ist unabhängig von der Art der Arbeit.

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen. Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, so können die Behandlungskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein, dies sollten Sie selbst klären.
Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung unabhängig.


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